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Testamentarische Verfügung

Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, was mit ihrem Besitz nach ihrem Ableben geschehen wird. Wenn Sie keine Angehörigen haben oder diese bereits ausreichend versorgt sind, gibt es die Möglichkeit, gemeinnützige Stiftungen zu bedenken.

Wenn Sie kein Testament verfassen und keine Erben haben, fällt Ihr Besitz an den Staat. Auf diese Weise werden jedes Jahr mehrere Millionen CHF eingenommen. Wenn Sie jedoch eine zielgerichtete Verwendung Ihres Nachlasses wünschen, verfassen Sie besser ein Testament.

Sie möchten, dass über Ihren Tod hinaus Ihr Vermögen dazu beiträgt, eine bessere Welt zu schaffen? Dann lassen Sie doch Opportunity International einen Teil davon zukommen. Bei Opportunity International wird Ihre Spende ewig „weiterleben“, denn sie wird als Kredit immer wieder neu ausgeliehen. So wird damit immer wieder neu armen Familien ein Weg aus der Armut ermöglicht.

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbeinsetzung können Sie die gemeinnützige Stiftung Opportunity International als Vermächtnisnehmer bzw. Erben einsetzen. Ihr Vermögen bleibt ungeschmälert erhalten. Es fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an.

Sofern Sie keine gesetzlichen Erben haben, können Sie die Stiftung als Alleinerben bestimmen. Ihr Erbe kann dann als Zustiftung in unser Stiftungskapital eingehen. Dabei bleibt ihr Kapital innerhalb der Stiftung immer erhalten. Das ist auch möglich, wenn Sie gesetzliche Erben haben und deren Pflichtteilsanspruch in anderer Weise ausgleichen bzw. Ihre gesetzlichen Erben auf ihren Pflichtteil verzichten oder ihn nicht geltend machen.

Neben Geldwerten kann die Stiftung auch Sachwerte annehmen, etwa Immobilien oder Fahrzeuge.

Die juristischen und steuerlichen Fragen zu Ihrem Testament sollten Sie in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater klären.